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§ 20 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation) - Abschluss und Verleihung der Abschlussausweise
Leistungsnachweise
§ 20 CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation · Abschluss und Verleihung der Abschlussausweise
1. Für das Bestehen des Lehrgangs erhalten die Teilnehmenden das Lehrgangszertifikat «Certificate of Advanced Studies in Kirchlicher Jugendarbeit und Gemeindeanimation der Universität Luzern» sowie ein Diploma Supplement, das alle erbrachten Studienleistungen mit den entsprechenden ECTS ausweist.
2. Das Zertifikat wird im Namen der Theologischen Fakultät der Universität Luzern ausgestellt. Der Abschlussausweis enthält die Unterschriften der Studienleitung des Lehrgangs sowie der Dekanin oder des Dekans der Theologischen Fakultät.
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Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation) - Zweck
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