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541p CH-LU

§ 18 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation) - Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholen

Leistungsnachweise
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§ 18 CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation · Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholen

1. Absolventinnen und Absolventen, die 12 Kreditpunkte erworben haben, und deren Zertifikatsarbeit mit «bestanden» beurteilt wurde, erhalten das Lehrgangszertifikat.

2. Als ungenügend qualifizierte Elemente des Lehrgangs können einmal wiederholt werden.

3. Ist eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer mit der Bewertung nicht einverstanden, kann sie oder er innert einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Bewertung eine anfechtbare Verfügung der Studienleitung verlangen.

4. Wer den Lehrgang endgültig nicht besteht, erhält auf Wunsch einen Ausweis über die bestandenen Kurseinheiten und die erworbenen ECTS (Academic Record).

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