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§ 17 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation) - Zertifikatsarbeit
Leistungsnachweise
§ 17 CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation · Zertifikatsarbeit
1. Innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Lehrveranstaltungen ist eine Zertifikatsarbeit einzureichen. Die Anforderungen an die Zertifikatsarbeit werden im Studienplan formuliert.
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Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation) - Zweck
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