Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
541p CH-LU

§ 17 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation) - Zertifikatsarbeit

Leistungsnachweise
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§ 17 CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation · Zertifikatsarbeit

1. Innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Lehrveranstaltungen ist eine Zertifikatsarbeit einzureichen. Die Anforderungen an die Zertifikatsarbeit werden im Studienplan formuliert.

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