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541p CH-LU

§ 12 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation) - Praxisberatung

Lehrgang
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§ 12 CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation · Praxisberatung

1. Die Praxisberatung dient der Reflexion und Bearbeitung konkreter Aufgabenstellungen und Herausforderungen in der kirchlichen Jugendarbeit und Gemeindeanimation.

2. Absolventinnen und Absolventen des Lehrgangs sind verpflichtet, an mindestens vier Veranstaltungen der Praxisberatung teilzunehmen.

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