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§ 10 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation) - Lehrveranstaltungen
Lehrgang
§ 10 CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation · Lehrveranstaltungen
1. Für den Lehrgang «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» werden im Lehrangebot der Theologischen Fakultät (inkl. Religionspädagogisches Institut) verschiedene religionspädagogische Lehrveranstaltungen bezeichnet, die für die Absolventinnen und Absolventen fachfremd und qualifizierend sind.
2. Die Absolventinnen und Absolventen wählen gemäss ihrem Bedarf Lehrveranstaltungen im Umfang von 10 Kreditpunkten aus. Das Lehrangebot wird im Studienplan beschrieben.
3. Davon sind das Absolvieren der Intensivwoche «Jugend+Sport» sowie die dazugehörigen Vorbereitungsveranstaltungen im Umfang von 2 Kreditpunkten verpflichtend.
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Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation) - Zweck
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