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541p CH-LU

§ 1 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation) - Zweck

Allgemeines
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§ 1 CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation · Zweck

1. Der Zertifikatslehrgang «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» (im Folgenden: Lehrgang) ist ein universitäres Weiterbildungsangebot der Theologischen Fakultät.

2. Der Lehrgang vermittelt religionspädagogische Fach- und Vermittlungskompetenzen im Praxisfeld Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation.

3. Der Lehrgang ist eine Ergänzung und Erweiterung des grundständigen Hochschulabschlusses und richtet sich an Theologinnen und Theologen sowie weitere kirchliche Mitarbeitende mit Hochschulabschluss, die mit Blick auf das religionspädagogische Arbeitsfeld Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation vertiefte Fach- und Vermittlungskompetenzen erwerben möchten.

Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies, CAS) «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation) - Zweck § 2 CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation →

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