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541o CH-LU

§ 9 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien - Bewertungen

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§ 9 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien · Bewertungen

1. Prüfungen und schriftliche Arbeiten werden mit Noten von 6 bis 1 in ganzen, halben oder Viertel-Noten bewertet.

2. Den einzelnen Noten entsprechen die folgenden Wertungen

6: sehr gut

5: gut

4: genügend

3: ungenügend

2: schwach

1: sehr schwach

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