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541o CH-LU

§ 7 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien - Doktorexamen

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§ 7 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien · Doktorexamen

1. Nach Annahme der Dissertation durch den Promotionsausschuss wird die Doktorandin oder der Doktorand in folgenden Fächern geprüft

a. im Promotionsfach,

b. in zwei Wahlfächern in je verschiedenen Bereichen.

2. Zur Wahl gemäss Absatz 1b stehen folgende Fächer

a. biblischer Bereich und Islamische Theologie: Exegese des Alten Testaments, Exegese des Neuen Testaments, Judaistik, Islamische Theologie,

b. historischer Bereich: Kirchengeschichte des Altertums und Patristik, Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit,

c. systematischer Bereich: Fundamentaltheologie, Dogmatik, Theologische Ethik,

d. praktischer Bereich: Kirchenrecht/Staatskirchenrecht, Pastoraltheologie, Religionspädagogik/Katechetik, Liturgiewissenschaft,

e. philosophischer Bereich: Systematische (Theoretische) Philosophie und Geschichte der Philosophie, Praktische Philosophie.

3. Die gewählten Fächer gemäss Absatz 1b müssen sich vom Promotionsfach unterscheiden.

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