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541o CH-LU

§ 6 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien - Dissertation

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§ 6 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien · Dissertation

1. Die Dissertation ist eine selbständig verfasste Forschungsarbeit im Bereich der Theologie, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Sie darf weder veröffentlicht noch in einem anderen Promotionsverfahren ganz oder in wesentlichen Teilen vorgelegt worden sein.

2. Die Dissertation kann in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch verfasst werden.

3. Die Dekanin oder der Dekan beauftragt nach Beschlussfassung des Promotionsausschusses zwei Mitglieder der Fakultät mit Erst- und Zweitgutachten. Mit dem Zweitgutachten kann auch ein Mitglied einer anderen Fakultät betraut werden. Der Promotionsausschuss entscheidet auf Antrag der beiden Gutachterinnen oder Gutachter, gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Gutachten und Stellungnahmen, über Annahme und Benotung der Dissertation.

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