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CH-LU
§ 5 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien - Zulassung zum Promotionsverfahren
Promotionsleistungen
§ 5 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien · Zulassung zum Promotionsverfahren
1. Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt
a. Absolvierung des theologischen Promotionsstudiums von mindestens vier Semestern,
b. Einreichung einer Dissertation in dreifacher Ausfertigung sowie eine elektronische Ausführung,
c. Immatrikulation während der Dauer des gesamten Promotionsstudiums.
2. Wer die Zulassungsbedingungen erfüllt, reicht der Fakultät (der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses) ein Gesuch um Zulassung zum Promotionsverfahren ein.