§ 4 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien - Promotionsstudium
§ 4 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien · Promotionsstudium
1. In den ersten zwei Jahren sind im Rahmen der in § 1 genannten Zielsetzungen des Doktorats 60 ECTS-Credits (European Credit Transfer and Accumulation System; im Folgenden «Credits», abgekürzt CP) zu erwerben. Die zu erbringenden Leistungen verteilen sich auf die folgenden drei Bereiche
a. Der Nachweis einer Spezialisierung wird erbracht durch das Verfassen einer schriftlichen Arbeit. Damit wird auf die Entwicklung einer wissenschaftlichen Kompetenz, verstanden als Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit hingearbeitet. In diesem Bereich werden 30 Credits erworben, aufgeteilt in
1. eine schriftliche Arbeit, die Vorarbeiten zur Dissertation beinhalten kann, beispielsweise ein Forschungsüberblick, der den aktuellen Stand der Forschung im Bereich des Dissertationsthemas aufzeigt, oder eine qualitative Studie im Rahmen der Forschungsthese (20 CP)
2. individuelle Förderung von Kompetenzen im Promotionsfach wie beispielsweise Sprachkompetenz (10 CP)
b. Der Erwerb fachlicher, methodischer und transversaler Kenntnisse und Kompetenzen wird befördert durch die Teilnahme an fachspezifischen Forschungskolloquien, an denen die eigene Forschungsarbeit präsentiert und diskutiert wird, in der wissenschaftlichen Begleitung der Forschungsarbeit durch die Betreuungsperson sowie - in Absprache mit der Betreuungsperson - durch Mitarbeit und eigenständige Beiträge in der Lehre. Letzteres kommt vor allem für Assistierende in Frage. In diesem Bereich werden 20 Credits erworben, aufgeteilt in
1. Teilnahme an vier ganztägigen Forschungskolloquien des Promotionsfaches (12 CP)
2. individuelle wissenschaftliche Begleitung durch die Betreuungsperson (3 CP)
3. Mitwirkung an Lehrveranstaltungen der betreffenden Professur oder Teilnahme an Forschungstagungen (5 CP)
c. Die wissenschaftliche Sozialisation und Netzwerkbildung mit Doktorierenden sowie mit weiteren Forschenden und Fachpersonen in der Schweiz und international wird unterstützt durch die Teilnahme an fachspezifischen Konferenzen und Tagungen im In- und Ausland sowie an Veranstaltungen der eigenen Universität. In diesem Bereich werden 10 Credits erworben, aufgeteilt in
1. (Mit-)Organisation einer wissenschaftlichen Tagung an der Professur oder innerhalb der Fakultät oder Teilnahme an einer nationalen oder internationalen Tagung und Verfassen eines Tagungsberichtes (10 CP)
2. Das Promotionsstudium verlängert sich entsprechend, wenn die 60 CP nicht in zwei Jahren erreicht werden.
3. Für das weitere Promotionsstudium (nach der strukturierten Phase) sind folgende Nachweise zu erbringen (ohne Credits)
a. Abfassung der Dissertation,
b. Teilnahme an fachspezifischen Forschungskolloquien, wissenschaftliche Begleitung der Forschungsarbeit durch die Betreuungsperson,
c. Teilnahme/Mitwirkung an fachlichen oder interdisziplinären Konferenzen und Tagungen.