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CH-LU
§ 16 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien - Gebühren
Schlussbestimmungen
§ 16 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien · Gebühren
1. Die Prüfungsgebühren sowie die Gebühren für Diplome und Abschlusszeugnisse richten sich nach der Schulgeldverordnung.