Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
541o CH-LU

§ 14 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien - Gesamtprädikat

Promotion
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien · Gesamtprädikat

1. Als Gesamtprädikat wird verliehen bei einem Notendurchschnitt von

a. 4,00-4,49 rite (genügend),

b. 4,50-4,99 cum laude (mit Erfolg),

c. 5,00-5,49 magna cum laude (mit grossem Erfolg),

d. 5,50-6,00 summa cum laude (ausgezeichnet).

← § 13 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien Grundsatz § 15 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →