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CH-LU
§ 13 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien - Abschluss
Promotion
§ 13 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien · Abschluss
1. Das Gesamtprädikat der Promotion berechnet sich als Durchschnitt aus der zweifach gewichteten Note der Prüfung im Promotionsfach, den einfach gewichteten Noten der Prüfungen in den beiden Wahlfächern und der sechsfach gewichteten Note der Dissertation.
2. Über die erbrachten Promotionsleistungen wird ein Zeugnis ausgestellt. Es wird von der Dekanin oder vom Dekan unterzeichnet.
3. Nach Ablieferung der Pflichtexemplare der publizierten Dissertation erfolgt die Promotion zur Doktorin oder zum Doktor der Philosophie in theologischen Studien.
4. Über die Promotion erteilt die Fakultät eine mit der Unterschrift der Dekanin oder des Dekans versehene Doktor-Urkunde.