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§ 12 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien - Publikation
Promotion
§ 12 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien · Publikation
1. Die Dissertation ist innerhalb von zwei Jahren nach erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens zu veröffentlichen. Abweichungen der publizierten Fassung gegenüber dem eingereichten Manuskript sind von der Erstgutachterin oder vom Erstgutachter zu genehmigen. Die Anzahl der bei der Fakultät abzugebenden Pflichtexemplare wird durch den Promotionsausschuss festgelegt.
2. Dissertationen können auch in elektronischer Form publiziert werden. Dateiformat und Datenträger richten sich nach den Vorgaben der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern.