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CH-LU
§ 11 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien - Plagiate und weitere Unkorrektheiten
Promotion
§ 11 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien · Plagiate und weitere Unkorrektheiten
1. Wird die Dissertation nicht in allen Teilen selbständig von der oder dem Doktorierenden verfasst, wird sie endgültig abgelehnt. Wird die Täuschung erst nach Abschluss des Promotionsverfahrens entdeckt, ist der verliehene Titel zu entziehen.