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541n CH-LU

§ 2 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies) «Religionsunterricht» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Gegenstand

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§ 2 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies) «Religionsunterricht» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Gegenstand

1. Das Reglement regelt die Zulassung zum Lehrgang, dessen Durchführung und die Voraussetzungen für die Verleihung des Zertifikates «Religionsunterricht».

2. Soweit dieses Reglement keine besonderen Bestimmungen aufstellt, gilt das Rahmenreglement für das Weiterbildungsangebot der Universität Luzern.

3. Einzelheiten werden in einem Studienplan geregelt, der von der Studienleitung erlassen wird.

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