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§ 14 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies) «Religionsunterricht» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen
Lehrgang
§ 14 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies) «Religionsunterricht» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen
1. Studienleistungen, die an einer anderen Fakultät oder Hochschule erbracht wurden, werden anerkannt, wenn sie in Inhalt, Umfang und Zielsetzung gleichwertig zu den Anforderungen der entsprechenden Lehrveranstaltungen des Lehrgangs sind. Über die Anerkennung entscheidet die Studienleitung.
2. Bereits erbrachte Studienleistungen können höchstens im Umfang von 4 ECTS angerechnet werden. Die Anrechnung von anderen Abschlussarbeiten anstelle der Zertifikatsarbeit ist ausgeschlossen.
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Zweck
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