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§ 23 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies) «Katechese» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Entschädigung der Dozierenden
Finanzielles
§ 23 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies) «Katechese» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Entschädigung der Dozierenden
1. Die Dozierenden des Lehrgangs werden für die Kursarbeit und die Betreuung von Arbeiten der Teilnehmenden separat entschädigt.
2. Die Höhe der Honorare wird von der Studienleitung festgelegt.