Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
541m CH-LU

§ 18 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies) «Katechese» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholen

Leistungsnachweise
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 18 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies) «Katechese» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholen

1. Absolventinnen und Absolventen, die 12 Kreditpunkte erworben haben, und deren Zertifikatsarbeit mit «bestanden» beurteilt wurde, erhalten das Lehrgangszertifikat.

2. Als ungenügend qualifizierte Elemente des Lehrgangs können einmal wiederholt werden.

3. Ist eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer mit der Bewertung nicht einverstanden, kann sie oder er innert einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Bewertung eine anfechtbare Verfügung der Studienleitung verlangen.

4. Wer den Zertifikatslehrgang endgültig nicht besteht, erhält auf Wunsch einen Ausweis über die bestandenen Kurseinheiten und die erworbenen ECTS (Academic Record).

← § 17 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies) «Katechese» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern Zweck § 19 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies) «Katechese» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →