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541l CH-LU

§ 4 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies) «Religionspädagogische Leitungsfunktionen» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Zugangsberechtigung

Zulassung
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§ 4 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies) «Religionspädagogische Leitungsfunktionen» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Zugangsberechtigung

1. Zum Lehrgang zugelassen wird, wer über ein religionspädagogisches Studium mit Bachelor-Abschluss sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügt.

2. Die Prüfung von anderen Abschlüssen wird bezüglich deren formaler Äquivalenz von der Zulassungsstelle der Universität und bezüglich der fachlichen Äquivalenz von der Studienleitung vorgenommen.

3. Religionspädagoginnen und Religionspädagogen mit RPI- bzw. KIL-Diplom oder anderen gleichwertigen Abschlüssen können «sur dossier» zugelassen werden. Der Entscheid über die Zulassung sowie über allfällige Auflagen obliegt der Studienleitung.

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