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541l CH-LU

§ 16 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies) «Religionspädagogische Leitungsfunktionen» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Höhe der Kursgelder

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§ 16 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies) «Religionspädagogische Leitungsfunktionen» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Höhe der Kursgelder

1. Die Kursgelder für den Lehrgang werden vom Rektorat der Universität auf Antrag der Studienleitung festgelegt und in der Ausschreibung des Lehrgangs publiziert.

2. Die Kursbeiträge decken die Kosten für den Besuch der einzelnen Kurse (inkl. Referenten, Infrastruktur, Personal- und Verwaltungskosten), die Bewertung der Leistungsnachweise und die von der Kursleitung abgegebenen Kursunterlagen.

3. Bei Abbruch der Ausbildung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Kursgeldern. Beim Vorliegen triftiger Gründe kann die Studienleitung eine verhältnismässige Reduktion bewilligen.

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