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541l CH-LU

§ 15 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies) «Religionspädagogische Leitungsfunktionen» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Abschluss und Verleihung des Zertifikats

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§ 15 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies) «Religionspädagogische Leitungsfunktionen» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Abschluss und Verleihung des Zertifikats

1. Der Lehrgang gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn 17 Kredits gemäss §§ 11 und 12 erworben wurden.

2. Für das Bestehen des Lehrgangs erhalten die Teilnehmenden das «Certificate of Advanced Studies in Religionspädagogische Leitungsfunktionen der Universität Luzern». Das Zertifikat wird im Namen der Theologischen Fakultät der Universität Luzern ausgestellt.

3. Das Zertifikat enthält folgende Angaben

a. die Bezeichnungen «Universität Luzern» und «Theologische Fakultät»,

b. die Personalien der Absolventin oder des Absolventen,

c. den Titel «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Religionspädagogische Leitungsfunktionen der Universität Luzern»,

d. den Ort und das Datum,

e. die Unterschriften der Studienleitung des Lehrgangs sowie der Dekanin oder des Dekans der Theologischen Fakultät.

4. Die Diplomurkunde wird ergänzt durch ein Diploma Supplement, welches die Studienleistungen mit Angabe der erworbenen ECTS aufführt.

5. Wer den Zertifikatslehrgang endgültig nicht besteht, erhält auf Wunsch einen Ausweis über die bestandenen Kurseinheiten und die erworbenen ECTS (Academic Record).

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