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541l CH-LU

§ 12 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies) «Religionspädagogische Leitungsfunktionen» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Leistungsnachweise

Leistungsnachweise
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§ 12 Reglement über den Zertifikatslehrgang (Certificate of Advanced Studies) «Religionspädagogische Leitungsfunktionen» an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Leistungsnachweise

1. Jedes Modul wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen. Die Form des Leistungsnachweises wird im Studienplan festgelegt.

2. Wenn die Präsenzpflicht erfüllt und der Leistungsnachweis von der Studienleitung als bestanden bewertet ist, werden der Abschluss des Moduls bestätigt und 3 ECTS gutgeschrieben.

3. Wenn der Leistungsnachweis den Anforderungen nicht genügt, kann er einmal wiederholt werden. Wird auch die Wiederholung von der Studienleitung als nicht bestanden bewertet, kann das Modul nicht abgeschlossen werden.

4. Ist eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer mit der Bewertung nicht einverstanden, kann sie oder er innert einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Bewertung eine anfechtbare Verfügung der Studienleitung verlangen.

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