Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
541e CH-LU

§ 7 Reglement über den Zertifikatslehrgang Lebensweltorientierte Seelsorge an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Projektarbeit

Zertifikat
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 Reglement über den Zertifikatslehrgang Lebensweltorientierte Seelsorge an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Projektarbeit

1. Der für den Zertifikatslehrgang essenzielle Transfer von Theorieelementen in die Praxis wird vertieft, indem die Teilnehmenden eigenständig ein Projekt innerhalb ihres konkreten Arbeitsfeldes konzipieren, durchführen und evaluieren.

2. Als evaluierbare Studienleistung weist eine wissenschaftlich fundierte Projektdokumentation die Befähigung zur reflektierten Integration des Gelernten in die eigene seelsorgerliche Praxis nach.

3. Die Kursleitung entscheidet über die Annahme oder Nichtannahme der Projektarbeit.

← § 6 Reglement über den Zertifikatslehrgang Lebensweltorientierte Seelsorge an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern Grundsatz § 8 Reglement über den Zertifikatslehrgang Lebensweltorientierte Seelsorge an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →