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CH-LU
§ 4 Reglement über den Zertifikatslehrgang Lebensweltorientierte Seelsorge an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Zulassung
Allgemeine Bestimmungen
§ 4 Reglement über den Zertifikatslehrgang Lebensweltorientierte Seelsorge an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Zulassung
1. In den Zertifikatslehrgang Lebensweltorientierte Seelsorge kann aufgenommen werden, wer über einen Masterabschluss einer Universität oder Fachhochschule verfügt.
Zulassungen «sur dossier» sind möglich bei einem gleichwertigen Abschluss oder einem Bachelorabschluss plus relevante Berufserfahrung.
2. Die Kursleitung entscheidet anhand der eingereichten Anmeldeunterlagen und eines Aufnahmegesprächs mit der Bewerberin oder dem Bewerber abschliessend über die Zulassung.