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541e CH-LU

§ 11 Reglement über den Zertifikatslehrgang Lebensweltorientierte Seelsorge an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Rechtsmittel

Schlussbestimmungen
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§ 11 Reglement über den Zertifikatslehrgang Lebensweltorientierte Seelsorge an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Rechtsmittel

1. Gegen Entscheide im Zusammenhang mit diesem Reglement kann nach den Vorschriften des Universitätsgesetzes (§ 34) und des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.

2. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage.

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