Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
541e CH-LU

§ 10 Reglement über den Zertifikatslehrgang Lebensweltorientierte Seelsorge an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Kosten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 10 Reglement über den Zertifikatslehrgang Lebensweltorientierte Seelsorge an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Kosten

1. Das Schulgeld und die Zertifikatsgebühren richten sich nach der Schulgeldverordnung des Kantons Luzern.

← § 9 Reglement über den Zertifikatslehrgang Lebensweltorientierte Seelsorge an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern Grundsatz § 11 Reglement über den Zertifikatslehrgang Lebensweltorientierte Seelsorge an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →