§ 9 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern - Doktorexamen
§ 9 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern · Doktorexamen
1. Nach Annahme der Dissertation durch die Fakultätsversammlung wird die Doktorandin oder der Doktorand in folgenden Fächern geprüft
a. im Promotionsfach,
b. in zwei Wahlfächern in je verschiedenen Bereichen.
2. Zur Wahl gemäss Absatz 1b stehen folgende Fächer
a. biblischer Bereich: Exegese des Alten Testaments, Exegese des Neuen Testaments, Judaistik,
b. historischer Bereich: Kirchengeschichte des Altertums und Patristik, Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit,
c. systematischer Bereich: Fundamentaltheologie, Dogmatik, Theologische Ethik,
d. praktischer Bereich: Kirchenrecht/Staatskirchenrecht, Pastoraltheologie, Religionspädagogik/Katechetik, Liturgiewissenschaft,
e. philosophischer Bereich: Systematische (Theoretische) Philosophie und Geschichte der Philosophie, Praktische Philosophie.
3. Die gewählten Fächer gemäss Absatz 1b müssen sich vom Promotionsfach unterscheiden.