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541d CH-LU

§ 8 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern - Dissertation

Promotionsleistungen und Promotion
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§ 8 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern · Dissertation

1. Die Dissertation ist eine selbständig verfasste Forschungsarbeit im Bereich der Theologie, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Sie darf weder veröffentlicht noch in einem anderen Promotionsverfahren ganz oder in wesentlichen Teilen vorgelegt worden sein.

2. Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Die Dekanin oder der Dekan kann die Abfassung in einer anderen Sprache gestatten.

3. Die Dekanin oder der Dekan beauftragt nach Beschlussfassung der Fakultätsversammlung zwei Mitglieder der Fakultät mit Erst- und Zweitgutachten. Mit dem Zweitgutachten kann auch ein Mitglied einer anderen Fakultät betraut werden. Die Fakultätsversammlung entscheidet auf Antrag der beiden Gutachterinnen oder Gutachter, gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Gutachten und Stellungnahmen, über Annahme und Benotung der Dissertation.

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