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CH-LU
§ 7 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern - Promotionsstudium
Promotionsleistungen und Promotion
§ 7 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern · Promotionsstudium
1. Im Rahmen des Promotionsstudiums hat die oder der Studierende aktiv und regelmässig an Seminarien und Forschungskolloquien aus dem Bereich der theologischen Fächer teilzunehmen.
2. Es sind zu besuchen
a. drei Lehrveranstaltungen nach dem Abschluss des Masterstudiums als Vollstudium,
b. vier Lehrveranstaltungen nach dem Abschluss des Masterstudiums als Hauptfach-Nebenfach-Studium mit Nebenfach Ergänzungstheologie im Bachelor- oder im Masterstudium,
c. fünf Lehrveranstaltungen nach dem Abschluss des Masterstudiums als Hauptfach-Nebenfach-Studium mit anderen Nebenfächern als Ergänzungstheologie im Bachelor- und im Masterstudium.
3. Die aktive und regelmässige Teilnahme ist durch Testate zu belegen.