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§ 6 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern - Unkorrektheiten
Allgemeine Bestimmungen
§ 6 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern · Unkorrektheiten
1. Wird die Dissertation nicht in allen Teilen selbständig von der oder dem Studierenden verfasst, wird sie endgültig abgelehnt. Wird die Täuschung erst nach Beendigung der Studien entdeckt, kann der verliehene Titel entzogen werden.