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541d CH-LU

§ 5 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern - Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholen

Allgemeine Bestimmungen
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§ 5 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern · Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholen

1. Zum Bestehen einer Prüfung oder zur Wertung einer schriftlichen Arbeit muss mindestens die Note 4 erzielt werden.

2. Bei Nichtbestehen kann jede einzelne Prüfung einmal wiederholt werden.

3. Eine als ungenügend beurteilte Dissertation kann innert einer von der Fakultätsversammlung festgelegten Frist überarbeitet und erneut eingereicht werden. Wird die überarbeitete Fassung erneut als ungenügend bewertet, ist die Arbeit endgültig abgelehnt.

4. Promovierende haben das Recht, in die Prüfungsakten Einsicht zu nehmen.

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