Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
541d CH-LU

§ 4 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern - Bewertungen

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern · Bewertungen

1. Prüfungen und schriftliche Arbeiten werden mit Noten von 6 bis 1 in ganzen, halben oder Viertel-Noten bewertet.

2. Den einzelnen Noten entsprechen die folgenden Wertungen

6: sehr gut

5: gut

4: genügend

3: ungenügend

2: schwach

1: sehr schwach

← § 3 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern Grundsatz § 5 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →