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CH-LU
§ 4 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern - Bewertungen
Allgemeine Bestimmungen
§ 4 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern · Bewertungen
1. Prüfungen und schriftliche Arbeiten werden mit Noten von 6 bis 1 in ganzen, halben oder Viertel-Noten bewertet.
2. Den einzelnen Noten entsprechen die folgenden Wertungen
6: sehr gut
5: gut
4: genügend
3: ungenügend
2: schwach
1: sehr schwach