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541d CH-LU

§ 2 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern - Zulassungsbedingungen

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern · Zulassungsbedingungen

1. Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt

a. mindestens mit dem Gesamtprädikat «magna cum laude» bestandener Masterabschluss in römisch-katholischer Theologie oder anderer gleichwertiger Abschluss,

b. Absolvierung eines theologischen Promotionsstudiums von mindestens vier Semestern,

c. Einreichung einer Dissertation in dreifacher Ausfertigung,

d. * Immatrikulation in der Regel während der Dauer des gesamten Promotionsstudiums,

e . * ...

2. Kandidatinnen oder Kandidaten können zu zusätzlichen Sprachstudien verpflichtet werden.

3. In begründeten Ausnahmefällen kann die Fakultätsversammlung Kandidatinnen und Kandidaten zum Promotionsverfahren zulassen, die nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die Fakultätsversammlung kann ihnen Ergänzungs- oder Ersatzleistungen auferlegen.

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