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541d CH-LU

§ 18 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern - Übergangsbestimmung

Schlussbestimmungen
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§ 18 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern · Übergangsbestimmung

1. Wer das Promotionsstudium der Theologie vor Inkrafttreten dieser Promotionsordnung begonnen hat, kann das Studium wahlweise nach der neuen oder der bisherigen Ordnung abschliessen.

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