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541d CH-LU

§ 16 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern - Rechtsmittel

Schlussbestimmungen
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§ 16 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern · Rechtsmittel

1. Gegen Entscheide der Prüfungskommission, der Dekanin oder des Dekans, der Fakultätsversammlung und weiterer Universitätsorgane kann nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes und des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege beim zuständigen Departement Verwaltungsbeschwerde geführt werden.

2. Beschwerden sind schriftlich einzureichen. Sie müssen einen bestimmten Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage.

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