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541d CH-LU

§ 15 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern - Gebühren

Schlussbestimmungen
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§ 15 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern · Gebühren

1. Die Prüfungsgebühren sowie die Gebühren für Diplome und Abschlusszeugnisse richten sich nach der Verordnung über die Schul- und Studiengelder sowie die Gebühren an kantonalen Schulen und Berufsschulen (Schulgeldverordnung).

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