541d
CH-LU
§ 15 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern - Gebühren
Schlussbestimmungen
§ 15 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern · Gebühren
1. Die Prüfungsgebühren sowie die Gebühren für Diplome und Abschlusszeugnisse richten sich nach der Verordnung über die Schul- und Studiengelder sowie die Gebühren an kantonalen Schulen und Berufsschulen (Schulgeldverordnung).