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CH-LU
§ 11 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern - Publikation
Promotionsleistungen und Promotion
§ 11 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern · Publikation
1. Die Dissertation ist innerhalb von zwei Jahren nach erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens zu veröffentlichen. Abweichungen der publizierten Fassung gegenüber dem eingereichten Manuskript sind von der Dekanin oder vom Dekan zu genehmigen. Die Anzahl der bei der Fakultät abzugebenden Pflichtexemplare wird durch die Fakultätsversammlung festgelegt.