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541d CH-LU

§ 1 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern - Grundsatz

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern · Grundsatz

1. Die Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern (nachfolgend Fakultät) verleiht den akademischen Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Theologie (Dr. theol.) aufgrund von Promotionsleistungen oder ehrenhalber.

2. Die zu erbringenden Promotionsleistungen setzen sich zusammen aus dem Promotionsstudium, der Dissertation, dem Doktorexamen und der Publikation.

Grundsatz § 2 Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern →

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