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541c CH-LU

§ 7 Reglement für das Institut für Liturgiewissenschaft - Institutspersonal

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§ 7 Reglement für das Institut für Liturgiewissenschaft · Institutspersonal

1. Bei der Anstellung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des administrativen Personals wird dem Verein Liturgisches Institut gestützt auf die Vereinbarung vom 4. August 2000 ein Vorschlagsrecht eingeräumt.

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