541c
CH-LU
§ 7 Reglement für das Institut für Liturgiewissenschaft - Institutspersonal
§ 7 Reglement für das Institut für Liturgiewissenschaft · Institutspersonal
1. Bei der Anstellung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des administrativen Personals wird dem Verein Liturgisches Institut gestützt auf die Vereinbarung vom 4. August 2000 ein Vorschlagsrecht eingeräumt.