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541c CH-LU

§ 5 Reglement für das Institut für Liturgiewissenschaft - Institutskonferenz

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§ 5 Reglement für das Institut für Liturgiewissenschaft · Institutskonferenz

1. Die Institutskonferenz ist das oberste Organ des Instituts für Liturgiewissenschaft. Sie besteht aus der Institutsleitung, den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Vereins Liturgisches Institut.

2. Die Institutskonferenz

a. nimmt den Jahresbericht der Institutsleitung über die Tätigkeit des Instituts zur Kenntnis,

b. überprüft die Umsetzung des Leistungsauftrags gemäss § 2 Unterabsatz b und beschliesst über allfällige Massnahmen,

c. erlässt Weisungen für den Betrieb des Instituts.

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