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541c CH-LU

§ 3 Reglement für das Institut für Liturgiewissenschaft - Finanzierung

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§ 3 Reglement für das Institut für Liturgiewissenschaft · Finanzierung

1. Das Institut für Liturgiewissenschaft wird finanziert durch

a. Beiträge gemäss Vereinbarung vom 4. August 2000,

b. Honorare und andere Entgelte für Beratungen und Veröffentlichungen,

c. Studiengelder und Gebühren,

d. Zuwendungen Dritter.

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