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541c CH-LU

§ 2 Reglement für das Institut für Liturgiewissenschaft - Aufgaben

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§ 2 Reglement für das Institut für Liturgiewissenschaft · Aufgaben

1. Das Institut für Liturgiewissenschaft

a. unterstützt als wissenschaftliches Institut Forschung und Lehre in der Liturgiewissenschaft, wobei die Bildungsarbeit grundsätzlich pastoralliturgisch ausgerichtet ist,

b. erfüllt die Aufgaben des Leistungsauftrags der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz gemäss der Vereinbarung zwischen dem Verein Liturgisches Institut und dem Regierungsrat des Kantons Luzern vom 4. August 2000, nämlich die pastoralliturgische Koordination, Bildung, Animation und Beratung innerhalb der deutschsprachigen Schweiz, die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Liturgie, die Herausgabe liturgischer Bücher und anderer Publikationen, die Wahrnehmung pastoralliturgischer Aufgaben und deren Koordination im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz, der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz und der Liturgischen Kommission der Schweiz sowie die Kontaktpflege zu den diözesanen liturgischen Kommissionen, zu anderen liturgischen Instituten, zu kirchenmusikalischen Gremien und zu anderen der Liturgie nahe stehenden Institutionen,

c. fördert die Zusammenarbeit mit der Musikhochschule Luzern und mit dem Institut für Liturgiewissenschaft an der Universität Freiburg i. Ü.

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