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541b CH-LU

§ 7 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern - Kirchliche Begleitperson

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§ 7 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern · Kirchliche Begleitperson

1. Die kirchliche Begleitperson nimmt die spirituelle Begleitung der Studierenden wahr und ist verantwortlich für die Besinnungstage.

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