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541b CH-LU

§ 6 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern - Kursleitung

Organisation
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§ 6 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern · Kursleitung

1. Die Studienleitung ernennt im Einvernehmen mit der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie die Kursleiterin oder den Kursleiter.

2. Die Kursleitung

a. ist für die Organisation des Nachdiplomstudiums und der Prüfungen zuständig,

b. ernennt Fachreferentinnen und -referenten,

c. begleitet die Studierenden während des Studiums,

d. wirkt bei der Qualifikation der Studierenden mit.

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