541b
CH-LU
§ 6 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern - Kursleitung
Organisation
§ 6 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern · Kursleitung
1. Die Studienleitung ernennt im Einvernehmen mit der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie die Kursleiterin oder den Kursleiter.
2. Die Kursleitung
a. ist für die Organisation des Nachdiplomstudiums und der Prüfungen zuständig,
b. ernennt Fachreferentinnen und -referenten,
c. begleitet die Studierenden während des Studiums,
d. wirkt bei der Qualifikation der Studierenden mit.