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541b CH-LU

§ 5 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern - Studienleitung

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§ 5 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern · Studienleitung

1. Die Leitung des Nachdiplomstudiums Berufseinführung obliegt dem Regens des Bistums Basel.

2. Die Studienleitung

a. verhandelt zwischen dem Bischöflichen Ordinariat und der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie über die Grundsätze des Nachdiplomstudiums,

b. führt Aufnahmegespräche mit Studienbewerberinnen und -bewerbern und entscheidet über die Aufnahme ins Nachdiplomstudium.

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