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541b CH-LU

§ 3 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern - Zulassung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern · Zulassung

1. In das Nachdiplomstudium Berufseinführung wird aufgenommen, wer

a. über ein abgeschlossenes Studium in römisch-katholischer Theologie (Diplom, Lizenziat - mindestens Hauptfachstudium mit ergänzendem erstem Nebenfachstudium in Theologie -, Doktorat, bischöflicher Abschluss im Rahmen eines Studiensonderprogramms, Abschlusszeugnis des Theologischen Seminars Dritter Bildungsweg) verfügt und

b. eine Anstellung von mindestens 50 bis maximal 80 Prozent in der Regel in der allgemeinen Seelsorge vorweisen kann.

2. Bewerberinnen und Bewerber gemäss Absatz 1a müssen nachweisen, dass sie die Homiletik absolviert, drei anerkannte Praktika (Pfarreipraktikum, Katechetisches Praktikum sowie Praktikum nach freier Wahl) und mindestens zwei Wochen Persönlichkeitsbildung (Exerzitien, Selbsterfahrungswoche oder Ähnliches) besucht haben sowie während mindestens eines Jahres geistlich begleitet wurden.

3. Die Studienleitung entscheidet anhand der eingereichten Anmeldeunterlagen und nach einem persönlichen Aufnahmegespräch mit der Bewerberin oder dem Bewerber abschliessend über die Zulassung.

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