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541b CH-LU

§ 18 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 18 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern · Inkrafttreten

1. Das Reglement tritt mit der Genehmigung des Bischofs von Basel am 1. März 1999 in Kraft. Es ist zu veröffentlichen.

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