541b
CH-LU
§ 17 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern - Rechtsmittel
Schlussbestimmungen
§ 17 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern · Rechtsmittel
1. Gegen Verfügungen und Entscheide im Zusammenhang mit diesem Reglement kann nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes und des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage.